Der Bericht des F.________ vom 15. Januar 2021 ist ebenfalls durchwegs positiv. Insgesamt hätte der Beschuldigte als motivierter, zuverlässiger, speditiver, höflicher, lernbereiter junger Mann mit viel Ausdauer kennen gelernt werden dürfen (pag. 1058). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er nach wie vor von der Gemeinde finanziell unterstützt werde. Zusätzlich arbeite er als Velokurier, was ihm sehr gefalle (pag. 1094, Z. 33 ff.). Er wolle in Zukunft erneut eine Ausbildung zum Sanitärinstallateur beginnen (pag. 1094, Z. 43). Er wohne nach wie vor alleine in der Schweiz.