35 richt kann abschliessend entnommen werden, dass die Unterstützung durch das F.________ und des Regionalen Sozialdienstes dem Beschuldigten eine gute Lebensstruktur und die nötige Stabilität gebracht hätten. Dieser sei pünktlich zum Befragungstermin erschienen und habe sich freundlich, ruhig und kooperativ verhalten (pag. 1065). Der Bericht des F.________ vom 15. Januar 2021 ist ebenfalls durchwegs positiv.