20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte ist bis zu seinem 16. Lebensjahr zusammen mit seinen Eltern und fünf Geschwistern in Eritrea aufgewachsen, wo er die Schule bis zum 11. Schuljahr besuchte. Anschliessend flüchtete er und kam Ende 2015 auf Umwegen in die Schweiz. Seine Eltern und ein Grossteil seiner Geschwister wohnen nach wie vor in Eritrea. Seine Schwester, T.________, wohnt in Deutschland (pag. 1063 f.; pag. 900, Z. 40; pag. 1098, Z. 43). Der Beschuldigte pflegt regelmässigen Kontakt zu seinen Verwandten und Familienangehörigen (pag. 900, Z. 41).