15.2 Subsumtion Erstellt ist, dass der Beschuldigte gemeinsam mit K.________ am G.________ (Ort) gegenüber dem Privatkläger tätlich wurde, indem sie das Opfer schlugen, stiessen und traten, worauf sich der Privatkläger mit seinem Rucksack und Schlägen aktiv dagegen wehrte. K.________ wurde an der linken Schläfe im Bereich des Aussenrandes der linken Augenbraue verletzt (Hautabschürfung). Damit ist vorliegend von Raufhandel auszugehen. Der vorliegende Raufhandel begann mit dem Luftsprung und dem damit verbundenen Tritt von K.________, worauf auch der Beschuldigte tätlich auf den Privatkläger einwirkte.