Der Beschuldigte wirkte in einer dynamischen und chaotischen Auseinandersetzung aggressiv sowie bei schlechten Lichtverhältnissen unkontrolliert mit einem Messer oder einem messerähnlichen Gegenstand gegen den Oberkörper sowie gegen den Hals- und Kopfbereich des Privatklägers ein. Dass es sich um einen dynamischen und chaotischen Ablauf der Auseinandersetzung handelte, zeigt sich auch darin, dass er zweimal mit K.________ – mit dem er auf der gleichen Seite agierte – zu-