Es ist allgemein bekannt, dass Stich- und Schnittverletzungen am Hals tödlich enden können. Das Bundesgericht erwog, dass bei Messerstichen in den Hals und Schnittverletzungen am Hals das Risiko der Tatbestandsverwirklichung, das heisst, des Todes des Opfers, insbesondere bei einer langen Messerklinge als hoch einzustufen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_935/2017 E. 1.3).