Bei einer ausgeprägten Blutung im Bereich der Schnittwunde am Hals linksseitig und Verletzung mehrerer, kleinerer arterieller Gefässe, wie im vorliegenden Fall, wäre ohne zeitnahe medizinische Behandlung ein kreislaufwirksamer Blutverlust mit lebensgefährlichen Komplikationen denkbar gewesen. Eine Verletzung der ebenfalls in unmittelbarer Nähe befindlichen Speicheldrüse hätte ebenso zu bleibenden Schäden führen können (pag. 560). Daraus folgt, dass die Verletzung bei geringfügig anderer Lage oder ohne sofortige medizinische Versorgung geeignet gewesen wäre, den Tod des Privatklägers herbeizuführen.