1092, Z. 35 ff.). Das IRM hielt im Rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung des Privatklägers vom 5. Oktober 2017 fest, dass Verletzungen von Gefässen im Halsbereich allgemein zu akut lebensbedrohlichen Zuständen führen können. Bei einer ausgeprägten Blutung im Bereich der Schnittwunde am Hals linksseitig und Verletzung mehrerer, kleinerer arterieller Gefässe, wie im vorliegenden Fall, wäre ohne zeitnahe medizinische Behandlung ein kreislaufwirksamer Blutverlust mit lebensgefährlichen Komplikationen denkbar gewesen.