Es ist festzuhalten, dass der ganze Vorfall von kurzer Dauer war. Zwischen der ersten Interaktion des Beschuldigten unter dem Vordach der Bushaltestelle bis hin zum Ende der Auseinandersetzung auf der Strasse vergingen nur wenige Sekunden. Dabei war der Beschuldigte dem Privatkläger einerseits körperlich überlegen und zudem musste sich dieser nicht nur gegen den Beschuldigten, sondern auch gegen K.________ zur Wehr setzen. Des Weiteren lagen völlig ungleiche Kräfteverhältnisse vor. Der Privatkläger war einzig mit einem T-Shirt bekleidet und unbewaffnet.