12.4 Fazit Beweiswürdigung und erstellter Sachverhalt Zusammenfassend geht die Kammer aufgrund der Videoaufnahmen davon aus, dass der Beschuldigte eine aktive Rolle in der Auseinandersetzung einnahm und mit einem Messer oder messerähnlichem Gegenstand (Screenshot von Sekunde 0:14; pag. 1111) mehrmals auf den Privatkläger einwirkte, was die Schnitt- und Stichbeschädigungen am T-Shirt des Privatklägers bestätigen. Der Beschuldigte ging äusserst aggressiv und unkontrolliert vor.