24 (pag. 513, Z. 141). Diese Aussage bezog sich auf die ihm zuvor vorgehaltene Videoaufnahme. Die Fragen und Antworten auf Pagina 513 zwischen Zeile 126 bis Zeile 147 betreffen die Videosequenz, welche der Privatkläger zuvor gesehen hat. Insgesamt kann, übereinstimmend mit der Vorinstanz, auf die glaubhaften und im Kerngeschehen konstanten Aussagen des Privatklägers abgestellt werden. Diese decken sich in weiten Teilen mit den objektiven Beweismitteln, welche auf den Beschuldigten als Verursacher der Verletzungen des Privatklägers hindeuten.