gen, ob er Fusstritte ausgeteilt oder jemanden geschlagen habe, zudem ausweichend. So erklärte er, dass er geschlagen worden sei, als er habe helfen wollen. Eigentlich habe diese Person die anderen schlagen wollen (pag. 55, Z.111 f.). Auf Vorhalt des Videos räumte er schliesslich ein, dass er zurückgegeben habe, als er geschlagen worden sei. Gestritten habe er aber nicht (pag. 58, Z. 210). Diese Ausführungen sind nicht stimmig. Der Beschuldigte zeichnet von sich ein Bild eines «Vorzeigebürgers», der schlichtend und beruhigend in die Auseinandersetzung eingegriffen haben will. Dieses Bild steht im Widerspruch zu den objektiven Beweismitteln.