Der Beschuldigte schilderte sein Verhalten eher nüchtern und weit weniger dramatisch, als dies auf der Videoaufnahme zu erkennen ist. Er stritt mithin Offenkundiges auch auf Vorhalt der Videoaufnahme wider jede Evidenz ab und ist stets darauf bedacht gewesen, sein Verhalten so harmlos und gewaltarm wie möglich darzustellen und machte beschönigende Aussagen. Dies obwohl sich der Beschuldigte auf dem Video als die Person mit den blauen Hosen erkannte (pag. 57, Z. 184) und bestätigte, die Person auf dem Screenshot (ca. Sekunde 00:14 des Videos) zu sein (pag. 1097, Z. 40).