19 rei teilgenommen habe, wisse er nicht. Er sei mitten drin gewesen (pag. 450, Z. 107 u. Z. 113). Auch diese Aussage lässt sich nicht mit den Videoaufnahmen in Einklang bringen. Daraus geht deutlich hervor, wie er mit dem Beschuldigten auf den Privatkläger einwirkte. Weitere Personen waren in diesem Moment nicht an der Auseinandersetzung beteiligt. Dass er nicht mitbekommen haben will, was der Beschuldigte gemacht und ob dieser den Privatkläger geschlagen habe, vermag deshalb nicht zu überzeugen. In Bezug auf den Beschuldigten beantwortete K.______