P.________ bestätigte die Ausführungen von E.________, wonach es bereits im Bus von Z.________ nach I.________ zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei (pag. 538, Z. 17 f.). In I.________ sei sie ausgestiegen und habe sich nochmals umgedreht. Plötzlich seien die Gruppen aufeinander losgegangen (pag. 539, Z. 24 f.). Ihren Aussagen kann – wie den Aussagen von E.________ – mithin ebenfalls entnommen werden, dass der tätlichen Auseinandersetzung etwas voranging. Darüber hinaus lassen sich ihren Aussagen keine weiteren Ausführungen zum Beweisthema entnehmen.