18 zuschlagen begonnen. Wer angefangen habe, könne er nicht sagen. Der Streit habe sich auf die Strasse verlagert (pag. 533, Z. 21 ff.). Zum eigentlichen Ablauf der Auseinandersetzung vermochte auch er keine Ausführungen zu machen. So habe er weder ein Messer gesehen noch wer wen verletzt habe (pag. 533, Z. 42 ff.). Dass die Verletzung am Hals des Privatklägers erst nach der auf dem Video zu sehenden Auseinandersetzung entstanden sein soll (pag.