Zu der eigentlichen Auseinandersetzung den Privatkläger betreffend und dem Zustandekommen der Verletzung an dessen Hals konnte auch er keine weiterführenden Aussagen machen. J.________, welcher die Auseinandersetzung mit seinem Mobiltelefon filmte, wurde am 9. September 2017 polizeilich befragt. Ergänzend ist nochmals festzuhalten, dass gemäss seinen Ausführungen zwei Personengruppen vor Ort gewesen seien. Plötzlich sei es zu einem verbalen Streit zwischen zwei Gruppen gekommen.