__ sichergestellt werden (vgl. Foto auf pag. 457). Weiter konnte am 13. September 2017 beim Beschuldigten ein Taschenmesser und dessen Mobiltelefon sichergestellt werden (pag. 645). Schliesslich wurden auch die Mobiltelefone von L.________ und M.________ sowie von K.________ durchsucht (pag. 626 f.; pag. 630 f.; pag. 633 f.). Beweiswürdigend kann festgehalten werden, dass die anlässlich der einzelnen Hausdurchsuchungen beim Beschuldigten und Q.________ sichergestellten Gegenstände und der Durchsuchungen der Mobiltelefone keine Rückschlüsse auf den Ablauf der Auseinandersetzung zulassen.