17 fern diese Aufnahmen letztlich keine weiteren Erkenntnisse zum Ablauf der Auseinandersetzung. 12.2.5 Hausdurchsuchungen Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 12. September 2017 konnten in der Wohnung von Q.________, der diese Wohnung gemeinsam mit K.________ bewohnt, das Mobiltelefon von Q.________, eine grüne Jacke und ein violetter Rucksack sichergestellt werden (pag. 624). Die grüne Jacke konnte im Zimmer von K.________ sichergestellt werden (vgl. Foto auf pag.