__ dessen Beteiligung an der Auseinandersetzung belegt; diese ergibt sich aber bereits aus dem Handyvideo und den Aussagen der Beteiligten. 12.2.4 Überwachungsbilder der BLS Auf den Aufnahmen der Überwachungskameras der BLS ist zu sehen, dass sich die beteiligten Eritreer bereits vor der Auseinandersetzung längere Zeit im Bahnhof Z.________ und teilweise am G.________ (Ort) aufhielten (pag. 687). Sie zeigen, dass der Beschuldigte – im Gegenzug zu der Auseinandersetzung – die Kapuze seines Pullovers während dieser Aufnahmen nicht oben trägt. Darüber hinaus lie-