Die im Rahmen der körperlichen Untersuchung festgestellten Hautabschürfungen am Kopf, am linken Ellenbogen, am rechten Handrücken und am rechten Kleinfinger seien ebenso wie die Hautunterblutung an der linken Handfläche frisch und am ehesten auf stumpfe Gewalt zurück zu führen. Die beschriebenen Verletzungen seien mit dem zur Diskussion stehenden Ereigniszeitraum vereinbar und könnten im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein (pag. 547). In den IRM-Gutachten von L.________ (pag. 549 ff.), von M.________ (pag. 551 ff.) und von E.________ (pag.