11.2.1 hiervor). Beweiswürdigend kann festgehalten werden, dass die Gewebedefekte während der Auseinandersetzung zustande gekommen sind und der KTD sowohl Schnitte als auch Stiche festgestellt hat, womit das T-Shirt nicht einzig aufgrund des Handgemenges zerrissen worden sein kann. Vielmehr müssen die Schnitt- und Stichbeschädigungen von einem Gegenstand herrühren. Zudem könnten einem T-Shirt nicht mehrfach Risse zugefügt werden. Vielmehr würde der Stoff infolge fehlender Spannung an der beschädigten Stelle immer weiter reissen. Ferner konnten im Brustbereich des T-Shirts Blutanhaftungen festgestellt werden (pag.