Weiter ist zu sehen, wie der Beschuldigte mit seinem rechten Arm bzw. seiner rechten Hand seitlich von rechts kommend auf die linke Halsseite des Privatklägers einwirkt (Sekunde 0:18). Es handelt sich hierbei (ab Sekunde 0:15) um atypische Schlagbewegungen. Die Bewegungen sind eher ruckartig und werden von oben (ab Sekunde 0:15) und von der Seite her (ab Sekunde 0:18) ausgeführt. Dabei hält der Beschuldigte ein Messer oder einen scharfen messerähnlichen Gegenstand in der Hand (Sekunde 0:18; Screenshot pag.