12 tenden Eingreifen, wie es der Beschuldigte beschrieb (vgl. Ziff. 12.3.1 hiernach), kann nicht die Rede sein. Die Auseinandersetzung verlagert sich von der Bushaltestelle weg in Richtung Strasse. Der Beschuldigte wird vom Rucksack des Privatklägers am Kopf getroffen und geht zu Boden (Sekunde 0:07). Aufgrund der Büsche und vermutlich eines Ticketautomaten ist die Sicht auf die Auseinandersetzung etwas eingeschränkt.