_ rennt plötzlich von rechts ins Bild und macht aus vollem Lauf eine Sprungbewegung und versucht den Privatkläger aus der Luft zu treten. Unmittelbar darauf greift der Beschuldigte den Privatkläger an und schlägt zu. Bis dahin bestand kein Grund für den Beschuldigten einzugreifen. Die Situation gestaltete sich weder gefährlich noch bedrohlich.