Bestritten sind vorliegend die Rolle des Beschuldigten und der Tathergang. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob der Beschuldigte nur schlichtend in die Auseinandersetzung eingegriffen hat oder ob er eine aktive Rolle einnahm und dabei ein Messer oder einen ähnlichen Gegenstand einsetzte, mit welchem er dem Privatkläger die erwähnten Verletzungen, insbesondere aber die Schnittwunde am Hals, zufügte.