10. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass es am 8. September 2017 in I.________ auf dem G.________ (Ort) zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, K.________, M.________, L.________ sowie dem Privatkläger und E.________ und allfällig weiteren unbekannten Drittpersonen gekommen ist. Unbestritten ist weiter, dass sich der Beschuldigte zu besagter Zeit vor Ort auf dem G.________ (Ort) in I.________ aufhielt und in die Auseinandersetzung eingriff.