_ bezog sich eingangs auf Sekunde 00:18 der Videoaufnahme, welche sehr aufschlussreich sei. Der Mann mit den blauen Hosen sei mit dem Privatkläger aneinandergeraten und habe dabei etwas in der Hand gehalten. Auf dem Screenshot sei ein langer Gegenstand zu erkennen. Das T-Shirt des Privatklägers sei in den Sekunden 00:18 bis 00:21 kaputtgegangen und weise Stichund Schnittbeschädigungen auf. Damit sei klar, dass das T-Shirt während dieses