Rechtsanwalt D.________ wiederholte, dass der Privatkläger die Person mit den blauen Hosen glaubhaft als die Person identifiziert habe, welche ihn verletzt habe. Diese Person habe er bereits bei Verlassen des Busses mit einem Messer gesehen. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung habe der Privatkläger zwar defensiv, aber identisch ausgesagt. Es handle sich um eine überzeugende und vollständige Schilderung, frei von wesentlichen Widersprüchen. Seine Aussagen würden sich gut in das visuelle Bild des Videos einfügen. Der Privatkläger habe nie aggraviert oder dramatisiert, vielmehr habe er sachliche Aussagen gemacht.