Die Vorinstanz habe die Beweismittel einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Würdigung unterzogen. Sie habe die Aussagen der befragten Personen eingehend gewürdigt, mit den objektiven Beweismitteln verglichen und sämtliche Beweismittel einer sauberen und nachvollziehbaren Gesamtwürdigung unterzogen. Das IRM-Gutachten und der KTD-Bericht würden die wesentlichen Verletzungen des Privatklägers dokumentieren und diese auf scharfe Gewalt zurückführen. Die Gewebedefekte im T-Shirt des Privatklägers seien als Schnitt-, Stich- und Rissbeschädigungen dokumentiert worden, welche durch ein Messer oder einen scharfen Gegenstand entstanden seien. Rechtsanwalt D.__