Nach der Ankunft des Postautos am G.________ (Ort) kam es in der Folge zu einer gegenseitigen tätlichen Auseinandersetzung. In der Folge griff K.________ C.________ an, indem er ihm einen Fusstritt auf Bauchhöhe versetzte. In der Folge schlug A.________ mit den Händen auf diesen ein. Anschliessend verschoben sie sich einige Meter weiter, worauf A.________ diesen resp. dessen Rucksack mit dem linken Arm festhielt und mit dem rechten Arm schwingende Bewegungen gegen C.________ ausführte. Dabei verletzte er ihn mit einem unbekannten, scharfen Gegenstand, mutmasslich einem Messer, in dessen Halsbereich.