Einen Tag nach der ersten Einvernahme des Beschuldigten, am 14. September 2017, eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen diesen ein Verfahren wegen Raufhandel und versuchter schwerer Körperverletzung (pag. 1). Zwischen der Einvernahme vom 13. September 2017 und der Eröffnungsverfügung vom 14. September 2017 sind demnach keine weiteren Untersuchungshandlungen vorgenommen worden. Sämtliche relevanten Erkenntnisse lagen bereits zum Zeitpunkt der ersten Einvernahme des Beschuldigten vor.