5 des Privatklägers erfasst sind einzig die Festlegung der Entschädigung der amtlichen Verteidigung und des unentgeltlichen Rechtsbeistands sowie die Verfügungen betreffend die erhobenen biometrisch erkennungsdienstlichen Daten sowie des erstellten DNA-Profils. Beides ist jedoch von der Kammer neu festzusetzen bzw. zu verfügen. Damit hat die Kammer das gesamte erstinstanzliche Urteil zu überprüfen. Sie verfügt dabei über volle Kognition.