2. Es sei die vorzeitige Zustimmung zu erteilen zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-ProfilG und Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem anzuordnen (Art. 20 N-SIS-Verordnung).