A.________ sei zu verurteilen, C.________ eine Parteientschädigung von CHF 5'887.40 (inkl. MWST und Auslagen) für das oberinstanzliche Verfahren und - in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils - eine Parteientschädigung von CHF 11'015.00 (inkl. MWST und Auslagen) für das erstinstanzliche Verfahren zu bezahlen. VI. Weitere Verfügungen Das Honorar des amtlichen Rechtsbeistandes des Straf- und Zivilklägers für das oberinstanzliche Verfahren sei auf CHF 4'743.10 (inkl. MWST & Auslagen) gemäss eingereichter Honorarnote festzusetzen.