Es sei festzustellen, dass das vorinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 29. Januar 2020, soweit vom Beschuldigten nicht angefochten, in Rechtskraft erwachsen ist. II. Schuldspruch und Sanktion In Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils sei A.________ wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (evtl. vorsätzlich schwerer Körperverletzung) und Raufhandel, begangen am 8. September 2017 in I.________ zum Nachteil von C.________, schuldig zu erklären und zu einer angemessenen Strafe zu verurteilen. III. Zivilpunkt