__ vom 15. Januar 2021 zur bisherigen Programmteilnahme des Beschuldigten ein (pag. 1056 ff.), welcher zu den Akten erkannt wurde (pag. 1061) Die Berufungsverhandlung fand am 4./5. März 2021 statt, anlässlich derer sowohl der Privatkläger als auch der Beschuldigte nochmals einvernommen wurden. Im Rahmen der Einvernahme des Beschuldigten wurde diesem ein Screenshot der Videoaufnahme (ca. Sekunde 00:14) vorgehalten und den übrigen Parteien ausgehändigt. Der Screenshot wurde zu den Akten erkannt (pag. 1111).