ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Mithin seien keine Strafakten betreffend den Privatkläger und E.________ vorhanden, welche ediert werden könnten (pag. 1028). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug vom 1. Februar 2021 (pag. 1069) und ein aktueller Leumundsbericht vom 27. Januar 2021 (pag. 1063 ff.) eingeholt. Sodann wurden die Akten O 19 11605 der Staatsanwaltschaft Oberland über den Beschuldigten ediert. Mit Schreiben vom 18. Januar 2021 reichte Rechtsanwältin B.________ eine Kopie des Berichts des F.________ vom 15. Januar 2021 zur bisherigen Programmteilnahme des Beschuldigten ein (pag.