992 f.) reichte der Beschuldigte am 23. März 2020 form- und fristgerecht seine Berufungserklärung ein und teilte mit, dass er das Urteil nur in Teilen anfechte. Er beschränkte seine Berufung auf die beiden Schuldsprüche, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, das Aussprechen einer Landesverweisung von 7 Jahren, die Rückund Nachzahlungspflicht der festgesetzten amtlichen Entschädigungen, den Zivilpunkt und die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (pag. 1001 f.).