Oberland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 80 Tagen. Weiter auferlegte es dem Beschuldigten die erstinstanzlichen Verfahrenskosten und verwies ihn 7 Jahre des Landes (pag. 931, Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteils). Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Oberland den Beschuldigten zur Bezahlung einer Genugtuung an den Privatkläger in der Höhe von CHF 5'000.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 8. September 2017. Soweit weitergehend wurde die Forderung des Privatklägers abgewiesen (pag. 933, Ziff.