1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 29. Januar 2020 erklärte das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 8. September 2017 in I.________ zum Nachteil von C.________ (Straf- und Zivilkläger; nachfolgend: Privatkläger) und des Raufhandels, ebenfalls am 8. September 2017 in I.________ begangen, schuldig. Das Regionalgericht Oberland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 80 Tagen.