24 (vgl. pag. 1033 f.). Entsprechend entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwältin C.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 25'331.80. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 22'798.62, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin C.__