21 den Fall, dass es dem Beschuldigten weiterhin nicht gelingen sollte, sich beruflich zu stabilisieren und seine Finanzen in den Griff zu bekommen. 8.4.2.5. Abschliessende Würdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon schweren Lage noch als besonders hart ins Auge springt (einen «Ausnahmefall», BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.3).