Z. 10 und Z. 12 f.). Die gegenteiligen Angaben in seinem Lebenslauf, wonach er 2005 in Kuba eine Barbering Academy besucht habe (pag. 835 f.), versuchte der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung damit zu erklären, dass eine Kollegin für ihn den Lebenslauf gemacht und ihn diesbezüglich missverstanden habe (pag. 1009 Z. 2 ff.). Der Cousin, mit welchem zusammen er in Kuba aufwuchs, lebt mittlerweile in den USA (pag. 403 Z. 252 ff.).