1005 Z. 39 ff.). Gerade angesichts der Tatsache, dass das neue Schuljahr erst im August begonnen hat, spricht auch dies gegen einen engen Bezug des Beschuldigten zu seinen Kindern. Vielmehr ist fehlendes Interesse und eine gewisse Ignoranz in Bezug auf die Bedürfnisse der Kinder spürbar. Die Mutter des Beschuldigten und seine zwei minderjährigen Halbschwestern (mittlerweile 13- und 14-jährig) leben ebenfalls in der Schweiz. Der Beschuldigte selber sieht sich gegenüber den beiden Halbschwestern in der Vaterrolle. Gemäss seinen eigenen Angaben, würden sie ihn Papi nennen (pag. 403 Z. 269 f.). Seine Mutter sehe er jeden Tag, seine Halbschwestern ungefähr fünf Tage in der Woche (pag.