Er «hüte» die Kinder alle zwei Wochen für ein Wochenende und verbringe auch unter der Woche nach Möglichkeit viel Zeit mit den Kindern, was ihr wegen ihres 100% Arbeitspensums sehr gelegen komme. Die Kinder seien für ihn nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis eine grosse Unterstützung und sie seien einander wieder sehr nah gekommen, was den Kindern sehr gut tue. Dies bestätigte die Kindsmutter mit Schreiben vom 25. August 2020 nach wie vor (pag. 991), wobei sie allerdings nunmehr ausführte, der Beschuldigte übernehme zu 50% die Kinderbetreuung bzw. die Kinder würden abwechslungsweise während zwei Wochen von ihr und während zwei Wochen vom Beschuldigten betreut.