Der Beschuldigte nimmt zwar sein Besuchsrecht wahr, bezahlt jedoch keine Unterhaltsbeiträge, so dass diese durch die Stadt Biel bevorschusst werden müssen (vgl. Betreibungsregisterauszug). Gemäss der erstinstanzlich eingereichten Bestätigung der Kindsmutter (pag. 808.4) übernehme der Beschuldigte seine Vaterrolle zu ihrer besten Zufriedenheit. Er «hüte» die Kinder alle zwei Wochen für ein Wochenende und verbringe auch unter der Woche nach Möglichkeit viel Zeit mit den Kindern, was ihr wegen ihres 100% Arbeitspensums sehr gelegen komme.