Vor allem aber ist er strafrechtlich vorbelastet. Zuletzt hat er sich – aus rein finanziellen Beweggründen und ohne selber süchtig zu sein – der mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und damit eines Verbrechens schuldig gemacht. Er hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz wiederholt und zuletzt massiv missachtet. 8.4.2.3. Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist nicht verheiratet, hat aber mit seiner aus der Dominikanischen Republik stammenden Ex-Freundin zwei Kinder; O.________, geb. P.________ (Geburtsdatum) und Q.________, geb. R.________ (Geburtsdatum). Dass die bei-