, wonach er die für die GmbH-Gründung erforderlichen CHF 20'000.00 von seinem Freund F.________ erhalten habe.). Offensichtlich ohne jeglichen Bezug zur Realität und ohne zumindest einen Businessplan erstellt zu haben, scheint der Beschuldigte ernsthaft davon auszugehen, mit seinem Geschäft die bestehenden hohen Schulden von über CHF 200'000.00 zurückzahlen und sogar noch weitere finanzielle Verpflichtungen eingehen zu können, spricht er doch davon, er wolle in naher Zukunft sogar Mitarbeiter anstellen (vgl. pag. 1004 Z. 33 ff. und Z. 40 ff., pag. 1014 Z. 1 ff., Z. 9 ff. und Z. 15 ff.).