Die hohen Schulden belegen, dass der Beschuldigte seine Finanzen in der Vergangenheit nie im Griff hatte und sie auch in absehbarer Zeit kaum in den Griff bekommen wird. Seine Rechnung kann nämlich schon deshalb nicht aufgehen, weil er die im ersten Monat seit der Eröffnung des Geschäfts gemachten Einnahmen bereits als Geschäftserfolg verbucht, gleichzeitig aber sämtliche laufenden Ausgaben wie beispielsweise die monatliche Miete für das Geschäftslokal schlicht ignoriert (vgl. pag. 997 f., pag. 1003 Z. 23 f. und Z. 26 f.) und für die Anschaffung der Inventur und die Gründung der GmbH sogar noch neue Schulden gemacht hat (vgl. pag.